Datenbasierte Denkanstöße
Datenbasiertes Denken kann Diskurse und Entwicklungen in Gang bringen – auch in einem knappen Format. Deswegen haben wir 2023 die Publikationsreihe der „Datenbasierten Denkanstöße“ ins Leben gerufen: Eine Ausgabe enthält jeweils eine ausgewählte Grafik, die Ergebnisse aus dem Themenfeld Bildung & Fachkräftesicherung im Strukturwandel des Rheinischen Reviers darstellt, mit knappen Erläuterungen und darauf aufbauenden Überlegungen – den „Denkanstößen“. Veröffentlicht werden sie quartalsweise im NBR-Newsletter und sind anschließend hier auf der Website zu finden.
Datenbasierte Denkanstöße 2026: Der Übergangssektor an Berufskollegs im Rheinischen Revier
Hier erscheinen quartalsweise unsere „Datenbasierten Denkanstöße“ des Jahres 2026 und zugehörige Add-ons, die sich thematisch rund um den Übergangssektor an Berufskollegs drehen. Die inhaltliche Fokussierung im Jahr 2026 auf den Übergangssektor ist Ausdruck der Neuausrichtung des NBR in der neuen Förderperiode, die sich noch stärker an der Frage der Teilhabe und Zugängen zu Bildung im Strukturwandel beschäftigt. Datengrundlage der Auswertungen sind jeweils die von IT.NRW bezogenen „Amtlichen Schuldaten“ (ASD). Das Prinzip der Denkanstöße bleibt: Ausgehend von einer ausgewählten Grafik werden Denkanregungen zur Gestaltung einer (Aus-)Bildungslandschaft gegeben, die zur Fachkräftesicherung der Zukunft beiträgt.
WAS IST EIN “ADD-ON”?
„Add-ons“ sind unsere vertiefenden Zusatzauswertungen für das Revier, die bereits erschienene Datenbasierte Denkanstöße ergänzen. Denn im Idealfall wirft ein Denkanstoß weitere Fragen auf, und manche davon können wir auch beantworten!
Als Schnittstelle zwischen Schule, beruflicher Ausbildung und Arbeitsmarkt gewinnt der Übergangssektor angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels an Bedeutung. Zugleich steht er aufgrund seiner als gering eingeschätzten Effektivität, gemessen u. a. an niedrigen Übergangsquoten in Ausbildung und Beschäftigung sowie langer Verweildauer, in der Kritik.[1] Die NBR-Denkanstöße im Jahr 2026 werfen quantitative Schlaglichter auf diesen Sektor.
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl neuer Schüler:innen an Berufskollegs im Übergangssektor im Vergleich zu denen in beruflicher oder schulischer Ausbildung an Berufskollegs im Rheinischen Revier und NRW insgesamt. Grundlage ist der Allgemeine Schuldatensatz von IT.NRW. Das Jahr 2014 dient als Basisjahr, dargestellt ist jeweils die prozentuale jährliche Veränderung im Verhältnis zu diesem Basisjahr. Tabelle 1 kontextualisiert die Darstellung mit einer Übersicht zu den absoluten Zahlen 2014 und 2024.
Der Denkanstoß 1/2026 hat die Entwicklung der Neuzugänge im Übergangssektor an Berufskollegs denen in schulische oder duale Ausbildung gegenübergestellt. Auffallend waren dabei der hohe zuwanderungsbedingte[1] Zuwachs im Rheinischen Revier ab 2015, der Einbruch der Zahlen während der Coronapandemie und der erneute Anstieg seit Ende der rigiden pandemiebedingten Maßnahmen.
Das Add-on schaut für das Rheinische Revier auf die Zusammensetzung der Schüler:innenschaft nach deutscher oder anderer Nationalität von Übergangssektor einerseits und dualer/schulischer Ausbildung anderseits.
Datenbasierte Denkanstöße bis 2025: Die Reviere im Vergleich
Hier finden Sie die Veröffentlichungen der Reihe „Datenbasierte Denkanstöße“ bis Ende 2025. In diesem Zeitraum wurde einmal im Quartal eine ausgewählte statistische Darstellung für die drei Reviere der Netzwerkbüros des „Kompetenzzentrums Bildung im Strukturwandel“ inklusive eines kurzen Kommentars veröffentlicht.
Um Bildungslandschaften im Strukturwandel erfolgreich gestalten zu können, müssen die Bildungsangebote sinnvoll inhaltlich ausgestaltet werden: Welche Berufe sollen und werden zukünftig eine Rolle spielen (Stichwort: Fachkräftemangel)? Welche Kompetenzen müssen generell gestärkt werden (Stichwort: Digitalisierung)? Das so inhaltlich ausgestaltete Bildungsangebot muss zudem organisiert werden: An welchen Orten (Hochschulen, Betrieben, Kammern, Weiterbildungsträgern, etc.) kann es aus welchen finanziellen Mitteln verankert werden? Aber ganz gleich, wie gut die Angebote gestaltet werden: Es braucht auch eine Bevölkerung, die die Bildungsangebote wahrnimmt und das gewonnene Wissen anwendet.
Die Abbildung stellt die demografische Struktur der Bevölkerung in den drei Revieren und Deutschland zum Stichtag 31.12.2021 in Form einer Bevölkerungspyramide dar. Die Datengrundlage basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder. Es wurde für die Altersgruppen nach Geschlecht jeweils berechnet, wie viel Prozent der Gesamtbevölkerung in den Revieren sie entsprechen. Die Pyramide zeigt also die prozentuale Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung nach Alterskohorten und Geschlecht.
Die Reintegration arbeitsloser Personen ins Erwerbsleben ist ein notwendiger Mosaikstein einer Handlungsstrategie, dem aktuell breit thematisierten Fachkräftemangel zu begegnen. Um diese als Fachkräfte qualifizieren und einsetzen zu können ist es von Interesse zu wissen, welche Vorbildung vorhanden ist. Für unseren aktuellen Denkanstoß nehmen wir die berufliche Vorbildung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in den Blick: Die der Arbeitslosen nach dem Rechtskreis des SGB II (früher „Hartz 4“).
Individuell betrachtet erhöhen fehlende schulische und berufliche Qualifikationen das Risiko, arbeitslos zu werden. Aus einer gesellschaftspolitischen Perspektive bedeuten mangelnde Qualifikationen (1.), dass vermehrt eine funktionierende soziale Absicherung gefragt ist und finanziert werden muss sowie (2.), dass hier Fachkräftepotenzial verloren geht, welches den sich verschärfenden Mangel ausgleichen könnte. Die neue Ausgabe der datenbasierten Denkanstöße nimmt in Bezug auf Qualifikationen den Bereich der beruflichen Bildung in den Fokus: Die anerkannten Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die zum weit überwiegenden Anteil als duale Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) erlernt werden.
Derzeit steigen die Sorgen um den Stand der Demokratie in Deutschland. Im Zuge dessen gewinnt das Thema „Demokratiebildung“ an Bedeutung. Sie ist facettenreich und impliziert demokratisches Handeln im weiteren Sinne.
Die Teilnahme an Wahlen ist eine mögliche demokratische Handlung. Gleichzeitig muss sie nicht mit einer demokratischen Haltung einhergehen, wenn z. B. Parteien gewählt werden, die undemokratische Werte vertreten. Gleichermaßen ist die Nichtteilnahme an Wahlen nicht per se auf eine undemokratische Haltung zurückzuführen, sondern kann vielfältige Ursachen haben.1
Die neue Ausgabe der Denkanstöße nimmt den Anteil der Nichtwähler*innen bei der Bundestagswahl 2021 zum Ausgangspunkt.
Das Schuljahr 2023/2024 neigt sich dem Ende zu und eine weitere Kohorte von Schulabgänger*innen verlässt das allgemeinbildende Schulsystem. Für die allermeisten von ihnen steht mittlerweile fest, welchen formalen Bildungsabschluss sie erhalten. Jahr für Jahr erhält ein substanzieller Anteil von ihnen dabei keinen Abschluss. Daraus folgen geringere Teilhabechancen im Erwerbsleben. Abgesehen von den individuellen Nachteilen für die Abgänger*innen ohne Abschluss besteht hier angesichts der demografischen Entwicklungen (vgl. Denkanstöße 1/2023) und der Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt (vgl. Denkanstöße 3/2024 ) Handlungsbedarf.
Die aktuelle Ausgabe der „Denkanstöße“ blickt daher auf die Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss in den Revieren.
Der aktuelle Denkanstoß nimmt ein für den Strukturwandel zentrales Bildungsthema in den Blick: Die berufliche Weiterbildung der bereits beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Die beschleunigte Transformation der Arbeitswelt, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit und die in vielen Bereichen drohende, in einigen Bereichen auch bereits eingetretene Fachkräftekrise haben hier zur Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive“ geführt.
Rechtliche Grundlagen wurden unter anderem mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ geschaffen. In §82 SGB III ist die Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Übernahme von Weiterbildungskosten geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit dokumentiert die gezahlten Arbeitsentgeltzuschüsse zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter. Diese Daten bilden die Basis der nachfolgenden Grafik.
Der Fachdiskurs schreibt der beruflichen Ausbildung in Deutschland einen hohen Stellenwert zu, da sie auf der individuellen Ebene am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen gewährt und auf gesellschaftlicher und betrieblicher Ebene Fachkräftebedarfe sicherstellt.[1] Der neue Denkanstoß blickt auf die Personen ohne berufliche Ausbildung oder Studium und vergleicht ihren Anteil in drei verschiedenen Bevölkerungsgruppen.
Nachdem der letzte “Datenbasierte Denkanstoß” den Anteil von Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss in verschiedenen Bevölkerungsgruppen dargestellt hat, wollen wir auch 2025 an dieses Thema anknüpfen, aber diesmal Dynamiken in den Blick nehmen. Konkret: Die Dynamiken der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten innerhalb der letzten 10 Jahre.
Um Fachkräfte auszubilden, benötigt das deutsche System der dualen Ausbildung (a) ausreichend ausbildungswillige Menschen, (b) die erforderliche staatliche Infrastruktur in Form von Berufsschulen und (c) schließlich auch die ausbildenden Betriebe. Ob Betriebe ausbilden, hängt unter anderem mit der Betriebsgröße zusammen: Bundesweit beträgt die Ausbildungsbetriebsquote für die großen Betriebe 81,8%, für die mittelgroßen 64,6%, für die kleinen Betriebe 41,2% und für die Kleinstbetriebe 9,8%.[1] Die Ausbildungsbetriebsquote ergibt sich als Anteil der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben in der jeweiligen Größe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Abbildung zeigt die Entwicklung der Ausbildungsbetriebsquote der kleinen Betriebe – die immerhin etwa ein Viertel aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse stellen[2] – in den Revieren und Deutschland insgesamt.
Der aktuelle Denkanstoß befasst sich mit dem wohl aktuell größten bildungspolitischen Vorhaben in Deutschland: Dem Startchancenprogramm. Dieses soll den Zusammenhang zwischen Bildung und sozialer Herkunft aufbrechen, indem ausgewählte Startchancenschulen Mittel für die drei Säulen Investitionsbudget, Chancenbudget und zusätzliches Personal erhalten. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundschulen: 60% der Schüler*innen an Startchancenschulen sollen Grundschüler*innen sein. Das Schulministerium in NRW stellt zahlreiche Informationen zu Inhalten und Umsetzung des Programms und den Startchancenschulen bereit sowie im offenen Datenangebot weitere Angaben zur Anzahl der Schüler*innen und den Schulstandorten in NRW insgesamt. In NRW werden die allgemeinbildenden Startchancenschulen über den schulscharfen Sozialindex (Schräpler/Jeworutzki 2021, 2023) ausgewählt.
Das 2020 in Kraft getretene „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ hat die zunächst 2015 befristet eingeführte „Assistierte Ausbildung“ verstetigt und ausgeweitet. Junge Auszubildende und Ausbildungsinteressierte werden im Rahmen des Instruments durch Ausbildungsbegleiter*innen intensiv und individuell bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und der Durchführung der dualen Ausbildung unterstützt. Die adressierten Probleme der jungen Menschen sind vielfältig: Sozial-emotionale Bedarfe, Schwierigkeiten innerhalb des Betriebs, schulische und sprachliche Förderbedarfe und vieles mehr werden bearbeitet.











