Die Reviere im Vergleich: Berufliche Qualifikation von Arbeitslosen
Datenbasierte Denkanstöße 2

© Netzwerkbüro Bildung Rheinisches Revier
Die Reintegration arbeitsloser Personen ins Erwerbsleben ist ein notwendiger Mosaikstein einer Handlungsstrategie, dem aktuell breit thematisierten Fachkräftemangel zu begegnen. Um diese als Fachkräfte qualifizieren und einsetzen zu können ist es von Interesse zu wissen, welche Vorbildung vorhanden ist. Für unseren aktuellen Denkanstoß nehmen wir die berufliche Vorbildung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in den Blick: Die der Arbeitslosen nach dem Rechtskreis des SGB II (früher „Hartz 4“).
Zur Gesamtgruppe der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II gehören zum Beispiel auch Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder Personen, die ihr zu geringes Einkommen aufstocken. Die hier im Fokus stehende Teilgruppe der Arbeitslosen besteht im Gegensatz dazu aber nur aus denjenigen, die tatsächlich aktuell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie sind damit als potenzielle Fachkräfte von besonderem Interesse. [1]
Gleichzeitig sind es vor allem Personen, die mittel- bis langfristige Probleme haben, eine passende berufliche Position zu finden - im Gegensatz zu den Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB III, für die die Arbeitslosigkeit noch nicht so lange besteht und bereits vorher eine berufliche Tätigkeit vorhanden war. Die Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit und stellen die berufliche Bildung der Arbeitslosen nach dem SGB II zum September 2022 nach einer Wartezeit von 3 Monaten dar.
Gemeinsamkeiten der Reviere
- Es finden sich sowohl bundesweit als auch in den drei Revieren verhältnismäßig nur sehr wenig Akademiker unter den Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB II.
- Die Personen ohne berufliche Bildung hingegen stellen in allen Revieren eine anteilsmäßig recht bedeutende Gruppe dar.
Unterschiede zwischen den Revieren
- Der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung bei den Arbeitslosen nach SGB II variiert deutlich: Im Rheinischen Revier stellen sie knapp drei Viertel der Gruppe, während es in Mitteldeutschland und im Lausitzer Revier nur jeweils etwa Hälfte ist.
- Auf der anderen Seite zeigt sich, dass in Mitteldeutschland und der Lausitz vergleichsweise viele Personen mit beruflicher oder schulischer Berufsbildung unter den Arbeitslosen nach SGB II sind – im Lausitzer Revier stellen diese sogar die Mehrheit.
Denkanstöße
- Offensichtlich „schützt“ ein akademischer Abschluss gut davor, in die Personengruppe der Arbeitslosen nach Rechtskreis SGB II zu fallen, und ermöglicht auch unter Bedingungen umfassender Strukturwandelprozesse eine vergleichsweise gute Arbeitsmarktintegration.
- Personen ohne jegliche berufliche Bildung hingegen sind bei den Arbeitslosen stark vertreten. Das bedeutet auch: Bevor sie als Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, benötigt es eine tendenziell umfassende und entsprechend zeitaufwändige Qualifizierung.
- Je nachdem, in welches Revier man sieht, sind unter den Arbeitslosen aber auch verhältnismäßig viele, die bereits über berufsbildende Abschlüsse verfügen. Hier ist es notwendig zu prüfen, durch welche Umschulungsmaßnahmen ein Wiedereinstieg ermöglicht werden kann.
Hier finden Sie die "Datenbasierten Denkanstöße 2" als PDF
[1] Ihr Anteil, bezogen auf die Bevölkerung im Alter zwischen 15 und unter 66 Jahren zum 31.12.2021 gemäß amtlicher Bevölkerungsfortschreibung, beträgt in Deutschland insgesamt 3,14%. In den Revieren liegt er etwas höher: Im Rheinisches Revier bei 3,81% (61 330 Personen), in Mitteldeutschland bei 4,12% (52 380 Personen) und in der Lausitz bei 3,51% (24 071 Personen).