Berufliche Weiterbildung: Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Datenbasierte Denkanstöße 6

Einführende Erläuterungen
Der aktuelle Denkanstoß nimmt ein für den Strukturwandel zentrales Bildungsthema in den Blick: Die berufliche Weiterbildung der bereits beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Die beschleunigte Transformation der Arbeitswelt, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit und die in vielen Bereichen drohende, in einigen Bereichen auch bereits eingetretene Fachkräftekrise haben hier zur Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive“ geführt.
Rechtliche Grundlagen wurden unter anderem mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ geschaffen. In §82 SGB III ist die Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Übernahme von Weiterbildungskosten geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit dokumentiert die gezahlten Arbeitsentgeltzuschüsse zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter. Diese Daten bilden die Basis der nachfolgenden Grafik. Dargestellt werden zwei Vergleichszeiträume, die mit dem derzeit aktuellsten verfügbaren Datenstand März 2024 enden. Der erste Zeitraum reicht von April 2022 bis März 2023, der zweite von April 2023 bis März 2024. Es wurden gleitende Monatsdurchschnitte der Anzahl der gezahlten Arbeitsentgeltzuschüsse (Bestandsdaten) gebildet. Um Vergleichswerte bilden zu können, wurden diese Werte an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Mitte des jeweiligen Zeitraums (September 2022/2023) in den Regionen relativiert. Da es sich um ein (noch) vergleichsweise selten genutztes Instrument handelt, wurde die Anzahl der gezahlten Zuschüsse pro 10.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte berechnet.
Gemeinsamkeiten der Reviere
- Für alle drei Reviere gilt, dass sie – teilweise deutlich – unter dem Bundesschnitt der Arbeitsentgeltzuschüsse pro 10.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegen.
- Die Differenzen zwischen Bund und allen drei Revieren haben sich im Vergleichszeitraum vergrößert.
- In allen Kohlerevieren ist ein Anstieg im betrachteten Verhältnis zu erkennen, wenngleich in geringerem Maße als im Bundesschnitt.
Unterschiede zwischen den Revieren
- Obgleich alle Reviere unter dem Bundesschnitt liegen, sind (leichte) Unterschiede zu erkennen: Die Nutzung ist im Rheinischen Revier am häufigsten, gefolgt vom Lausitzer Revier und schließlich Mitteldeutschland.
- Die revierspezifischen Unterschiede verstärken sich im Beobachtungszeitraum tendenziell: Wo die Inanspruchnahmequote im ersten Beobachtungszeitraum hoch ist, erfolgen auch im Vergleich zum zweiten Zeitraum die höheren Anstiege.
Denkanstöße
- Die Auswertung zeigt, dass das Instrument sich zunehmender Beliebtheit erfreut – dies ist im Sinne nachhaltiger Fachkräftesicherung grundsätzlich begrüßenswert.
- Die geringere Inanspruchnahme in den Revieren überrascht, da das Instrument bewusst als Reaktion auf (antizipierte) Veränderungen der Qualifikationsanforderungen konzipiert ist. Die – sich verstärkenden – regionalen Nutzungsunterschiede erfordern eine tiefergehende Betrachtung förderlicher und hinderlicher Faktoren.
- Barrieren der Inanspruchnahme können dabei z. B. formale Hürden der Antragsstellung und/oder der mangelnde Bekanntheitsgrad des Instruments sein. Hier ist zu prüfen, inwiefern eine Vereinfachung der Antragstellung und Informationsintensivierung förderlich sein und zu einer weiteren Erhöhung der Nutzung führen können.
- Generell gilt, dass sich das Fortbildungsgeschehen abhängig Beschäftigter insgesamt auch weitestgehend in einem Bereich abspielt, der sich der Beobachtung durch amtliche Daten entzieht: So werden Fortbildungen bei privaten Anbietern gebucht oder Beschäftigte qualifizieren sich in ihrer Freizeit durch zum Beispiel VHS-Kurse weiter. Anhand der vorliegenden Daten sieht man also nur, inwieweit das eingeführte arbeitsmarktpolitische Instrument zur beruflichen Weiterbildung genutzt wird.