Datenbasierte Denkanstöße 11: Verstetigung und Ausweitung der Assistierten Ausbildung? Dynamiken eines arbeitsmarktpolitischen Instruments

Einführende Erläuterungen 

Das 2020 in Kraft getretene „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ hat die zunächst 2015 befristet eingeführte „Assistierte Ausbildung“ verstetigt und ausgeweitet. Junge Auszubildende und Ausbildungsinteressierte werden im Rahmen des Instruments durch Ausbildungsbegleiter*innen intensiv und individuell bei der Suche nach Ausbildungsplätzen und der Durchführung der dualen Ausbildung unterstützt. Die adressierten Probleme der jungen Menschen sind vielfältig: Sozial-emotionale Bedarfe, Schwierigkeiten innerhalb des Betriebs, schulische und sprachliche Förderbedarfe und vieles mehr werden bearbeitet.  

Die Bundesagentur für Arbeit stellt Daten zur Förderung zur Verfügung, wobei erst im September 2021 der Großteil der „ausbildungsbegleitenden Hilfen“ in das neue Instrument eingemündet sind.1 Dargestellt sind für die drei Reviere und Deutschland insgesamt jeweils (1.) der Monatsindexwert zum Basismonat Januar 2022 und (2.) die lineare Trendlinie. Da es im September 2024 außergewöhnlich geringe Zahlen vor allem im Lausitzer und im mitteldeutschen Revier gab, wurde dieser Datenpunkt als „Ausreißerwert“ aus der Zeitreihe ausgeschlossen. 

Gemeinsamkeiten der Reviere 

  • In allen Revieren und Deutschland gibt es im Verlauf des Ausbildungsjahres starke Monatsschwankungen, die für diese Art der Förderung typisch sind. 
  • Der Trend ist negativ,2 wobei es angesichts der starken monatsspezifischen Schwankungen eher eine Tendenz ist. In den letzten Monaten ist insbesondere im Rheinischen und Lausitzer Revier ein deutlicher Aufwind zu verzeichnen. Ob dieser weiterträgt, werden die kommenden Monate zeigen. 

Unterschiede zwischen den Revieren 

  • Im mitteldeutschen und im Lausitzer Revier verläuft der Trend etwas deutlicher rückläufig als im Rheinischen Revier und Deutschland insgesamt.  
  • Die Nutzung des Instruments unterscheidet sich (auf niedrigem Niveau) zwischen den Revieren: Relativiert man die Anzahl der Assistierten Ausbildungen im Juni 2025 an den Ausbildungsverhältnissen (Stichtag 31.12.2024), liegt nur das Lausitzer Revier mit einem Wert von 19 pro 1000 (absolut: 392 assistierte Ausbildungen) nah am gesamtdeutschen Wert. Mitteldeutschland (12 pro 1000, absolut: 471) und das Rheinische Revier (13 pro 1000, absolut: 656) liegen deutlich dahinter.   

Denkanstöße 

  • Obwohl mit dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten stattgefunden hat, das Instrument auf viele der im Rahmen der Fachkräftekrise beklagten Missstände einzuzahlen scheint und sämtliche Stellungnahmen zu diesem Baustein des Referentenentwurfs positiv ausfielen, zeigt sich in den Zahlen der letzten Jahre (noch) kein deutlicher Anstieg. Dies wirft die Frage nach Barrieren der Inanspruchnahme auf. 
  • Konkrete Fragen in dem Zusammenhang sind beispielsweise: Ist das Instrument bei Auszubildenden, an Berufskollegs und in Betrieben ausreichend bekannt? Gibt es für die Adressat*innen zu hohe bürokratische Hürden? Ist das Angebot an Ausbildungsbegleiter*innen quantitativ und qualitativ passend?  
  • Eine Maßnahme kann allerdings auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Inanspruchnahme einen wichtigen und hochwertigen Bestandteil politischer Strategien bilden. Nichtsdestotrotz: Die konzeptionelle gesetzliche Ausweitung spiegelt sich derzeit eben (noch) nicht in einer quantitativen Ausweitung wider. 

1  Roesler, K.; Treß, P. (2022): Assistierte Ausbildung: Gesetzliche Neuausrichtung und statistische Berichterstattung. 
Nürnberg: Bundesagentur für Arbeit.

2 Dieser Befund bleibt auch für andere Endmonate als Juni 2025 stabil. 

PDF: Datenbasierter Denkanstoß 11 (Text und Grafik)

25.11.2025
Datenbasierter Denkanstoß 11.pdf
Datenbasierter Denkanstoß 11: Verstetigung und Ausweitung der Assistierten Ausbildung? Dynamiken eines arbeitsmarktpolitischen Instruments